Durch die unterschiedlichen Systeme der Krankenversicherung
in Deutschland kann es sein, das es Personen
die in der GKV versichert sind aufgrund der
Voraussetzungen für einen Eintritt in die
PKV nicht möglich ist, die Krankenkasse
zu wechseln.
Diese Voraussetzungen beinhalten die Jahresarbeitsentgeltgrenze
bzw. das Erreichen der Versicherungspflichtgrenze
als Voraussetzung für Arbeitnehmer. Als
Beamter, Selbständiger, Student oder Freiberufler
ist es nicht notwendig, die Grenze von 47.700 Euro Einkommen (im Jahr 2007) als Versicherungspflichtgrenze
zu erreichen.